Infinity hat geschrieben:
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Bald ist wieder Ramadan, dann werden die wieder ösig
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Na, na! Nicht so pauschal!
Von Sonnenuntergang bis zum Fadjr-Gebet (zw. Morgendämmerung und Sonnenaufgang) ist das Essen und trinken erlaubt.
Die weit größere Bürde, die Allah -gepriesen sein sein Name- allen Gläubigen tagsüber auferlegt hat, ist die Einschränkung des Nisbrauchrechts an seiner Frau(en), der Verzicht auf sexuellem Tatendrang.
Man und Frau dürfen nur eingeschränkt intim werden, sie müssen sich beherrschen. Es darf zu keinerlei Orgasmus, Ejakulation oder tatsächlichen Geschlechtsakt kommen. Also nur Petting... Mehr ist Sünde, der Fastentag muss wiederholt werden, zzgl weiterer Regelungen/Strafungen.
Was sagt uns der Prophet -Friede sei mit ihm- in Sure 2:187:
Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens zu euren Frauen einzugehen. Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst unrecht gehandelt habt, darum hat Er Sich gnädig zu euch gekehrt und euch Erleichterung vergönnt. So möget ihr nunmehr zu ihnen eingehen und trachten nach dem, was Allah euch bestimmte; und esset und trinket, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgenröte zu unterscheiden ist. Dann vollendet das Fasten bis zum Einbruch der Nacht;
Wir sehen: Allah -gepriesen sei sein name- ist unendlich weise und barmherzig.
Das GV-Verbot gilt nicht zw. Sonnenuntergang und der Morgendämmerung (Fadjr-Gebet).